Sozialrechtliche Werte

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Mit 01.01.2020 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Die Arbeiterkammer OÖ hat für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe beträgt ab 01.01.2020:
(nach Alter des Kindes)
pro Monat
ab Geburt 114,00 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro
Zuschlag für erheblich behindertes Kind 155,90 Euro
Die Familienbeihilfe erhöht sich für jedes Kind,
wenn sie 
pro Monat 
für 2 Kinder gewährt wird, um 7,10 Euro
für 3 Kinder gewährt wird, um 17,40 Euro
für 4 Kinder gewährt wird, um 26,50 Euro
für 5 Kinder gewährt wird, um 32,00 Euro
für 6 Kinder gewährt wird, um 35,70 Euro
für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um 52,00 Euro
Ergänzt wird die Familienbeihilfe
mit dem Kinderabsetzbetrag
pro Monat
pro Kind 58,40 Euro

Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2020 um 100 Euro (vormals 13. Familienbeihilfe beziehungsweise Schulstartgeld).

Alle weiteren sozialrechtlichen Werte die Themen wie zum Beispiel Geringfügige Beschäftigung, Weiterbildungsgeld oder Pflegegeld beinhalten, finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at(klick!)

Quelle: ooe.arbeiterkammer.at(klick!)

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