Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2020 erhöht und auf ganze Euro aufgerundet. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2020.
Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.