Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2019 um 2,5 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2019.
Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.