Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeheihilfe bezogen wird bei Heilungs- und Behandlungskosten (z.B. Zahnspange, Brille, Psychotherapie, Hielmassage, Schuheinlagen, Hausgeburt, etc.)
Das (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zur Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds findest du hier(klick!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.
Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung.
Kann man auch Physiotherapiekosten einreichen,?weil man ja da von der GKK nur einen Anteil refundiert bekommt?
Lieber Josef,
ja, selbstverständlich.
LG
Christian