Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2018 erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2018. Durch die Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung haben sich auch die Abrechnungsformalitäten geändert, die Betriebsvereinbarung wurde dahingehend angepasst.
Die aktuelle Betriebsveeinbarung findest du im Intranet(klick!).