Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen und
bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.
Krankheit verlängert Urlaub nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.
Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.
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(Quelle: arbeiterkammer.at)