Wer hat an der Uhr gedreht …

ist es wirklich schon so spät …(klick!)

Das Zeit etwas kostbares ist, wissen wir nicht erst seit Paulchen Panther und der Einführung von Zeit +. Die Erfahrungen mit der elektronischen Zeitaufzeichnung sind ganz unterschiedlich. Von übersichtlich und einfach bis zu kompliziert und zeitaufwendig.

Die korrekte Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit dient sowohl zur eigenen Überprüfbarkeit, wie auch zu der des/der Dienstvorgesetzten. Unter “korrekt” versteht sich die Arbeitszeit auch zu jenem Zeitpunkt einzutragen an dem sie geleistet wurde. Dies wurde auch in den “Häufig gestellten Fragen zur Arbeitszeit” explizit festgehalten.

Durch die neue Form der Zeitaufzeichnung wird jetzt besser sichtbar, ob über den gesetzlich geregelten Rahmen gearbeitet (Tägliche Höchstarbeitszeit, Wöchentliche Höchstarbeitszeit,  Tägliche- bzw. wöchentliche Ruhezeiten etc.) wurde. Das Arbeitszeitgesetz geht dabei von schutzwürdigen Interessen des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin aus. Dabei verfolgt das Arbeitszeitgesetz (AZG)  im Wesentlichen 3 Ziele:

  • Gesundheitsschutz
  • Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • Schaffung von Freiräumen zur Selbstverwirklichung

In einem Symposion der Arbeiterkammer OÖ mit dem Titel “Unsere Arbeit. Unsere Zeit.”(klick!) referierte Az. Prof. Dr. Elias Felten zum Thema “Wozu Arbeitszeitrecht”(klick!). Er meinte unter anderem:

Knapp 50 Jahre nach Inkrafttreten des AZG ist von dessen Grundidee wenig übrig geblieben -Normalzeit von 8-Stunden/Tag und 40-Stunden/Woche stehen zwar im Gesetz (§3) -Betriebliche Realität sind jedoch 10-12 Stunden/Tag und 50 Stunden/Woche
Wofür die ArbeitnehmerInnenbewegung 100 Jahre gekämpft hatte wurde in der Hälfte der Zeit wieder zunichte gemacht.

Für deine Fragen rund um das Thema Arbeitszeit stehen wir BetriebsrätInnen(klick!) dir gern zur Verfügung.

2 Gedanken zu „Wer hat an der Uhr gedreht …

  1. Josef Aichinger

    Die Aussage Dr. Feltens erinnert mich an meinen Schwiegervater, der nicht verstehen konnte, warum das von vielen Arbeitnehmern in den letzten 70 Jahren hart Erkämpfte wieder preis gegeben wird.
    Interessant wären für mich Dienstaufzeichnungen von Pfarrassistenten/innen, die dazu meines Wissens nicht verpflichtet sind. Ich denke, dass es hier zu größeren Komplikationen aufgrund der oft massiven Zeitüberschreitungen kommen würde. Doch wo keine Aufzeichnung, da kein Kläger und kein Richter. Inwieweit ist das Arbeitszeitrechtskonform?

    Antworten

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