Es häufen sich die Fragen ob nach absolvierter Schulung zu Sensibilisierung gegen Gewalt und Missbrauch eine etwaige Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist. Als Betriebsrat stellen wir nochmals klar, die Voraussetzung für eine Unterschrift unter einer Verpflichtungserklärung ist erst nach Inkraftsetzung der Betriebsvereinbarung und absolvierter Schulung vereinbart. Eine vorherige Unterzeichnung entspricht NICHT der Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmervertretung – siehe auch Schreiben von Direktorin Mag.a Gruber-Aichberger PMM, vom 01.03.2017.
Sobald die Betriebsvereinbarung(klick!) in Kraft ist, werden wir zeitnah informieren.