Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung für 2017

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in  der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2017 um 1,4 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2017. Außerdem wurde auf Wunsch der Dienstgeberin die Abgeltung für die Kolleginnen in der terriatoral Pastoral von Zeitwert auf Geldwert ab der ersten Rufbereitschaftsstunde umgestellt.

Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.

 

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