Betriebsratsfonds

Logo Grüll betrieblicheGesundheitsfoerderungDie Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds (klick!) sieht vor, dass neben den Zuschüssen zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen auch Unterstützungen für Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt. Damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann, muss auf jeder Rechnung die eingereicht wird der Name der betreffenden Personen vermerkt sein. Bei Zuschüssen seitens der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse bitten wir den entsprechenden Beleg am Betriebsratsfondsansuchen (klick!) beizulegen, damit eine korrete Abrechung erfolgen kann.

Diese Mithilfe, ermöglicht eine raschere Bearbeitung des Ansuchens und somit kann der Betrag schneller überwiesen werden. Im Übrigen wird die korrekte Auszahlungen des Betriebsratsfonds jährlich überprüft, sowohl von unseren internen Rechnungsprüfern, wie auch vom Prüfer der Arbeiterkammer.

Für weitere Auskünfte stehen dir wir BetriebsrätInnen zur Verfügung.

Betriebsratsfondsansuchen
Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds
OÖGKK Wahlarzthilfe

2 Gedanken zu „Betriebsratsfonds

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