Der Pendlerrechner des Finanzministeriums wird geändert und am 25. Juni neu online gestellt. Das hat das Ministerium auf Drängen der AK nun bestätigt. „Das ist wichtig. Die Pendlerinnen und Pendler haben es schwer genug, sie dürfen nicht auch noch um Geld umfallen, das sie dringend brauchen“, so AK Präsident Rudi Kaske. Zuvor sind zahlreiche Beschwerden bei den AK SteuerexpertInnen eingegangen, weil der Rechner realitätsfremde Fahrtrouten für die Berechnung heranzog, vielfach zum Nachteil der PendlerInnen. Die AK hat erreicht, dass beim Pendlerrechner grobe Mängel beseitigt werden, das soll zu besseren und realistischeren Ergebnissen für die Pendlerinnen und Pendler führen. „Wir werden den ‚neuen‘ Pendlerrechner genau prüfen. Schließlich geht es hier um Geld, das den Pendlerinnen und Pendlern zusteht“, so Kaske. Die AK SteuerexpertInnen haben das Ministerium bereits auf mögliche weiterhin bestehende Problemfälle hingewiesen. Kaske fordert noch mehr: „Das Chaos beim Pendlerrechner zeigt einmal mehr, dass das Pauschale in dieser Form überholt ist. Es braucht ein einfaches, transparentes und gerechteres Pendlergeld, das wirklich hilft.“
Tipps für Pendlerinnen und Pendler
- Eine neue Abfrage durch den Pendlerrechner bringt für PendlerInnen nur Vorteile. Daher gilt für alle PendlerInnen: Ab 25. Juni Pendlerrechner-Abfrage durchführen. Egal ob man den alten Pendlerrechner, der seit Februar 2014 online ist, schon benutzt hat oder nicht: Eine neue Abfrage zahlt sich in jedem Fall aus, raten die AK SteuerexpertInnen. Denn: Heuer gilt das für den Pendler oder die Pendlerin bessere Ergebnis.
- Wer Pendlerpauschale und Pendlereuro im Wege der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lässt, muss den neuen Ausdruck des Pendlerrechners bis spätestens 30. September 2014 beim Arbeitgeber abgeben. Andernfalls können Pendlerinnen und Pendler das Pendlerpauschale und den Pendlereuro im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
- Auch wer bereits ein Ergebnis des alten Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben hat, sollte die Berechnung ab dem 25. Juni noch einmal durchführen. Ergibt die neue Abfrage eine Verbesserung, kann sie beim Arbeitgeber abgegeben werden und ist zu berücksichtigen.
- Wer bisher noch keinen Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben hat, weil die Ergebnisse des alten Rechners nicht stimmten, sollte ab 25. Juni ebenfalls eine neue Abfrage starten.
- Kommt es durch den neuen Pendlerrechner im Einzelfall zu einer Verschlechterung gegenüber dem alten Pendlerrechner, kann bis Ende 2014 der ursprünglich abgegebene Ausdruck des alten Pendlerrechners weiterberücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2015 ist jedenfalls der Ausdruck des neuen Pendlerrechners zu verwenden.
- Wenn auch der neue Pendlerrechner völlig falsche oder gar keine Ergebnisse liefert, kann man zumindest im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung das tatsächlich zustehende Pendlerpauschale und den tatsächlich zustehenden Pendlereuro beantragen. Aber Achtung: „Falsch“ im Sinne des Pendlerrechners ist ein Ergebnis nicht schon dann, wenn es nicht mit der tatsächlichen Routenwahl der Pendlerin oder des Pendlers übereinstimmt. Nur wenn etwa die errechneten Fahrtzeiten überhaupt nicht den tatsächlichen Fahrtzeiten entsprechen oder wenn errechnete Fahrtstrecken in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Kilometern stehen, kann es sich um ein „falsches“ Ergebnis handeln.
TIPP
Unstimmigkeiten beim Pendlerrechner bitte melden! Die AK wird auch weiterhin am Pendlerrechner dranbleiben. Melden Sie sich, wenn Ihnen beim Pendlerrechner nach dem Neustart am 25. Juni noch immer etwas „faul“ vorkommt. Schicken Sie ein E-Mail an pendler@akwien.at
Hier gehts direkt zum Pendlerrechner.
(Quelle: arbeiterkammer.at)
Bei mir funktioniert der Pendlerrechner nicht korrekt, weil ich meine Wohnadresse nicht eingeben kann. In der Liste aus der zu wählen ist, ist nur die nächste Hausnummer.