Am Mittwoch 12.03.2014 stimmten die Abgeordneten zum Europäischen Parlament mit überwältigender Mehrheit für die Datenschutzverordnung. Der Werdegang des Kommissionsvorschlags war von etlichen Änderungsanträgen geprägt. Aus Gewerkschaftssicht konnten nicht alle Punkte durchgesetzt werden, die für den Datenschutz der ArbeitnehmerInnen wichtig gewesen wären. Trotzdem enthält das abgestimmte Paket einige fortschrittliche Aspekte.
Ein Blick in die Geschichte
Anfang 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zu einheitlichen europäischen Regelungen zum Datenschutz vorgelegt. Laut der Kommission sollte der Vorschlag die Datenschutzregelungen aktualisieren und ausbauen. Im Herbst hat der EP-Justizausschuss ein abgeändertes Paket abgestimmt. Nach etlichen Abänderungsanträgen wurden einige Verbesserungen für die Datenschutzbestimmungen von ArbeitnehmerInnen hinzugefügt. Die Abstimmung diese Woche im Plenum eröffnet die Diskussionen mit dem Europäischen Rat. Erst nachdem dieser auch zustimmt, kann die neue Datenschutzverordnung in Kraft treten.
Einheitliche Regelungen auf EU Ebene
Das Europäische Parlament konnte erreichen, dass Mindeststandards des ArbeiternehmerInnendatenschutzes (im Artikel 82) eingeführt werden. So werden unter anderem das Erstellen und die Weitergabe von „Schwarzen Listen“ von MitarbeiterInnen verboten. Häufig finden sich auf diesen Listen MitarbeiterInnen, die Gewerkschaftstätigkeiten nachgegangen sind. Außerdem ist die Videoüberwachung im Beschäftigtenaufenthaltsbereich untersagt. Die vorgesehenen Strafen für Unternehmen wurden deutlich erhöht. Ein weiterer Aspekt, der durch die Verordnung verpflichtend wird, ist die Einführung eines/r betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die österreichische sozialdemokratische Abgeordnete Evelyn Regner bedauerte in ihrer Stellungnahme im Parlament, dass ArbeitnehmerInnenvertreterInnen bei deren Bestellung kein Mitspracherecht haben. Somit wurde eine wichtige Forderung der Gewerkschaften nicht erfüllt. Trotzdem sei der abgestimmte Text in der Summe als Fortschritt zu bewerten, so Evelyn Regner. Der nächste Schritt sind nun die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat.
(Quelle: www.oegb-eu.at)