Ohne Kollektivvertrag kein Urlaubsgeld

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Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

UrlaubsgeldIn diesen Tagen wurde das Urlaubsgeld überwiesen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ausschließlich durch den Kollektivvertrag abgesichert. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht der Erfolg der österreichischen Gesetzgebung, sondern der VerhanderlerInnen aus Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft zahlt sich also aus. Auch wir BetriebsrätInnen freuen uns wenn du uns, durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft, untersützt –  hier gehts zur Mitgliedsanmeldung.

0 Gedanken zu „Ohne Kollektivvertrag kein Urlaubsgeld

  1. Martina Lainer

    Neoliberalen sind Gewerkschaften ein Dorn im Auge. Wenn Widerstand gegen ein ausschließlich profitorientiertes Wirtschaften und gegen den Shareholder-Value gelingen soll, dann geht das nur über Strukturen der Solidarität, wofür die Gewerkschaften stehen. Auch in der Kirche gibt es Verbündete, etwa die KAB und Betriebsseelsorge. Es gibt kein erkämpftes Recht der Arbeitnehmer/innen, das in Stein gemeisselt ist. Gewerkschafter/innen wissen, wie hart die Verhandlungen sind, wenn es um Gehaltserhöhungen u.a. geht. Nur starke Gewerkschaften sind handlungsfähige Gewerkschaften: “Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren”
    Martina Lainer, Betriebsseelsorgerin in Braunau

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