ArbeitnehmerInnen müssen offensichtlich in Angelegenheiten, die eine Dienstverhinderung darstellen, Urlaubstage nehmen
Nicht die Rauchfangkehrer kosten die ÖsterreicherInnen jährlich 1,3 Millionen Urlaubstage, sondern die Arbeitgeber, die von ihren Angestellten verlangen, für den Termin der Hauptkehrung einen Urlaubstag zu konsumieren. Laut einer KFP-Studie liegt der Gegenwert der dafür benötigten Urlaubstage bei 65 Millionen Euro.
Fragwürdige Rechtsauffassung
Eine sehr eigenartige Rechnung, die von einer zumindest fragwürdigen Rechtsauffassung ausgeht und einmal mehr beweist, dass ArbeitnehmerInnen in Angelegenheiten, die grundsätzlich eine Dienstverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch darstellen, offensichtlich häufig Urlaubstage nehmen bzw. nehmen müssen. Für Angestellte regelt § 8 (3) des Angestelltengesetzes die Dienstverhinderung, für ArbeiterInnen der § 1154b (5) im ABGB. Nach diesen Bestimmungen behält man den Anspruch auf Entgelt, wenn man durch wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.
Informiere dich vor dem nächsten Termin!
Muss der Rauchfangkehrer für die vorgeschriebene Kontrolle in die Wohnung gelassen werden und kann das keine andere im Haushalt lebende Person tun, dann stellt das eine Dienstverhinderung dar. Informieren Dich also vor dem nächsten Termin bei deinem Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft. Schließlich ist Urlaub zur Erholung und sicher nicht dafür da, um einen Rauchfangkehrer zu empfangen!
(Quelle: gpa-djp.at)
Linktipp: “Die Presse”: Rauchfangkehrer verursachen 1,3 Mio Urlaubstage
Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Hier gibts weitere Informationen dazu.