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Zum Glück gibts Urlaubsgeld

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Gesellschaftspolitik, Gewerkschaftsinfo, GPA veröffentlicht.

Zweimal im Jahr gibt’s mehr Gehalt am Lohnzettel, das Weihnachts- und das Urlaubsgeld. Oft kann man es gar nicht erwarten, bis das doppelte Gehalt endlich am Konto ist. Schließlich braucht man es für Einkäufe, Urlaub oder einfach um das Minus bei der Bank auszugleichen. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so. Das 13. und 14. Gehalt wurde von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Nicht alle ArbeitnehmerInnen erhalten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte, zum Beispiel freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragnehmerInnen, bekommen diese Sonderzahlungen nicht.

Noch Fragen? Hier findest du weitere Antworten zum Thema Urlaubsgeld.

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(Quelle: GPA-djp.at)