Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird, bei Heilungs- und Behandlungskosten. In der Geschäftsordnung zum Betriebsratsfonds ist festgelegt wofür Zuschüsse ausbezahlt werden können. Sie steht hier(klick!) zum download bereit.
Das (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bei Zuschüssen der OÖGKK gilt das Datum der Bestätigung der Rückerstattung!). Pro Rechnung bitte ein eigenes Formular ausfüllen. Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung.. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an betriebsrat.pb@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, Betriebsrat Pastorale Berufe, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021 Linz senden.
Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung