Mit dem Mai ist auch die Zeit gekommen, Urlaubszeiten festzulegen und zu planen, wann angesammelte Mehr-Stunden in Freizeit „verwandelt“ werden. (Mehr-Stunden sollten grundsätzlich vor den Urlaub abgebaut werden.) Die BGF-Vereinbarung zur Arbeits- und Erholungszeit, die vor zwei Jahren sozialpartnerschaftlich beschlossen wurde, verweist darauf, dass Mitarbeiter*innen, welche Probleme haben ihre Erholungszeiten zu nehmen, oder wo der Rhythmus von Arbeitszeit und Erholungszeit aus den Takt geraten ist, Unterstützung durch die Leitung Pastorale Berufe erhalten sollen.
Bei der Planung deiner Erholungszeiten bist du auch herzlich dazu eingeladen, die Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung ins Auge zu fassen: Mehr als Wellness, Kneippen, Gesundheitswandern in Tirol oder Sportexerzitien ermöglichen dir hochwertige und gesundheitsfördernde Erholungszeiten über den Urlaub hinaus!
Mag. Stephan Haigermoser, Gesundheitsbeauftragter