In der Betriebsratssitzung vom 14.04.2021 wurde beschlossen, dass für die Corona – Antikörpertests ein Zuschuss aus dem Betriebsratsfonds ausbezahlt werden kann. Diese Regelungen gilt rückwirkend mit 01.01.2021 und ist bis 31.12.2021 befristet. Für die Berechnung des Zuschusses gelten die üblichen Modalität.
Weiter Informationen wie das Fondformular und die Geschäftsordnung des Fonds kannst du hier(klick!) abrufen.
versteh ich das richtig, wenn der Rahmen bereits ausgeschöpft ist, bekommt man keinen Zuschuss für den Antikörpertest?
ja, das stimmt so.