Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2021 um 1,5 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2021.
Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Jänner Newsletter als Anhang angefügt.