Achtung Urlaubsstand – Verjährung von Urlaubsanspruch

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Urlaub dient uns zur Erholung und Regeneration. Es ist sinnvoll den gesamten Urlaubsanspruch in jenem Jahren zu konsumieren in dem er entsteht. Einen Überblick über den eigenen Urlaubsstand findest du in der elektronischen Zeiterfassung, in der Saldenanzeige(klick!)

Immer wieder kommt es vor das Urlaub verjährt(klick!) und  folglich Urlaubstage von der Dienstgeberin gestrichen werden. Bevor es jedoch dazu kommt muss der/die betroffene Kollege/Kollegin von der Dienstgeberin zeitgerecht informiert werden. Über die Konsumation des Urlaubs ist vor einer allfälligen Streichung eine Vereinbarung zu treffen.

Für Fragen stehen wir dir als BR-Team gern zur Verfügung.

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