Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird, bei Heilungs- und Behandlungskosten. Der Revisior der Arbeiterkammer hat uns hingewiesen die Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds zu präzisieren. In der Betriebsratssitzung vom 15.04.2020 haben wir die Geschäftsordnung präzisiert und in Kraft gesetzt. Sie steht hier(klick!) zum download bereit.
Das (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bei Zuschüssen der OÖGKK gilt das Datum der Bestätigung der Rückerstattung!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung und kann auch digital ausgefüllt werden. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.
Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung