AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer meldet sich jetzt in der aktuellen Diskussion um das Pendlerpauschale zu Wort. Schon seit Jahren fordert die AK eine Änderung des Systems, weil es ungerecht ist und Bezieher/-innen kleiner Einkommen eklatant benachteiligt. Kalliauer: „Weil das Pendlerpauschale nicht direkt ausbezahlt wird, sondern ein Steuer-Freibetrag ist, profitiert man umso mehr, je besser man verdient. Beschäftigte mit geringem Verdienst gehen oft leer aus.“
Nach Ansicht der AK soll der Kostenausgleich für Pendler/-innen durch eine kilometerabhängige Direktzahlung erfolgen. „Die Pendlerentschädigung würde sich dann nur mehr nach der Entfernung richten und nicht nach dem Einkommen. Das wäre viel gerechter.“
Pendler müssen unterstützt werden
Für die Arbeiterkammer ist die grundsätzliche Beibehaltung der Pendlerförderung ein Muss. Denn die meisten Pendler/-innen können sich ihren Wohnort nicht aussuchen. „Pendeln ist kein Freizeitvergnügen, sondern arbeitsbedingt geopferte Lebenszeit der Menschen, für die sie keine finanzielle Abgeltung erhalten“, sagt Kalliauer.
Die Kosten der beruflichen Mobilität sind für Arbeitnehmer/-innen eine sehr starke Belastung. Für viele Beschäftigte machen die Pendelkosten mehr als 10 Prozent, für Menschen mit sehr geringem Einkommen und/oder Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Prozent des Nettoeinkommens aus. Dazu kommt, dass nur etwa 5 Prozent aller Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer/-innen die Fahrtkosten zur Gänze erstatten, ungefähr 20 Prozent gewähren teilweisen Ersatz. 75 Prozent oder drei Viertel der Beschäftigten müssen also die zusätzliche finanzielle Belastung des Pendelns zur Gänze selbst tragen.
Öffi-Bonus für Pendler/-innen
Einen positiven Anreiz für ökologisches Verhalten unterstützt auch die AK: So kann sich Kalliauer einen Bonus für all jene vorstellen, die vorwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Allerdings muss eine funktionierende und kostengünstige Öffi-Infrastruktur zur Verfügung stehen – insbesondere auch im ländlichen Raum. „Da sieht es oft trist aus“, so Kalliauer. „Deshalb dürfen jene Pendlerinnen und Pendler, die auf das Auto angewiesen sind, nicht bestraft werden.“
(Quelle: arbeiterkammer.at)