Ist Gottesdienst auch Arbeitszeit?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Für die Teilnahme an einem Gottesdienst gilt maximal eine Stunde Arbeitszeit. Es kann auch Arbeitszeit durch Vor- bzw. Nachbereitung unmittelbar zum Gottesdienst entstehen.

Arbeitszeit entsteht dann,

·       wenn der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin die Leitung des Gottesdienstes inne hat,
·       die Vorbereitung des Gottesdienstes verantwortet und einzelne Teile des Gottesdienstes aktiv übernimmt, also anwesend sein muss.

Nicht als Arbeitszeit gilt,

·       wenn der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin den Gottesdienst – egal ob mit oder ohne liturgischem Gewand mitfeiert,
·       wenn ausschließlich LektorInnendienste oder KommunionspenderInnendienste übernommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe(klick!) gerne zur Verfügung.

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