Für die Teilnahme an einem Gottesdienst gilt maximal eine Stunde Arbeitszeit. Es kann auch Arbeitszeit durch Vor- bzw. Nachbereitung unmittelbar zum Gottesdienst entstehen.
Arbeitszeit entsteht dann,
· wenn der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin die Leitung des Gottesdienstes inne hat,
· die Vorbereitung des Gottesdienstes verantwortet und einzelne Teile des Gottesdienstes aktiv übernimmt, also anwesend sein muss.
Nicht als Arbeitszeit gilt,
· wenn der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin den Gottesdienst – egal ob mit oder ohne liturgischem Gewand mitfeiert,
· wenn ausschließlich LektorInnendienste oder KommunionspenderInnendienste übernommen werden.
Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe(klick!) gerne zur Verfügung.