Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeheihilfe bezogen wird bei Heilungs- und Behandlungskosten (z.B. Zahnspange, Brille, Psychotherapie, Hielmassage, Schuheinlagen, Hausgeburt, etc.)
Darüber hinaus werden sozialpartnerschaftlich vereinbarte BGF-Maßnahmen unterstützt (siehe auch Programmheft 2019/20). Für zusätzliche Anwendungen/Massagen etc. im Rahmen einer BGF Veranstaltung bitten wir einen extra Antrag auszufüllen damit der Zuschuss berechnet werden kann.
Das (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bei Zuschüssen der OÖGKK gilt das Datum der Bestätigung der Rückerstattung!). Weitere Informationen zur Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds findest du hier(klick!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.
Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung