Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin im Betrieb Pastorale Berufe hat lt. Betriebsvereinbarung Arbeitszeit Anspruch auf mindestens ein dienstfreies Wochenende im Monat.
Dienstfreies Wochenende bedeutet, keine Arbeiten mehr ab spätestens Samstag 13 Uhr und den ganzen Sonntag zu verrichten. Damit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden gewährleistet.
In dieser Wochenendruhe ist laut Arbeitszeitgesetz der Sonntag enthalten. Dies gewährleistet auch, dass die MitarbeiterInnen ausreichend Erholungsphasen im Arbeitsprozess integrieren können. Dies fördert die Gesundheit der MitarbeiterInnen im Betrieb Pastorale Berufe und kann auch zu einer größeren Zufriedenheit am Arbeitsplatz beitragen.
Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gerne zur Verfügung.