Mehrstunden – Als Mehrstunden wird jene Arbeitszeit bezeichnet, die zwischen dem vereinbarten Normalarbeitszeitausmaß (bei einer Vollanstellung: 7,5 Stunden täglich oder 37,5 Stunden wöchentlich vgl. Kollektivvertrag der Diözese Linz § 5 ff) und der Höchstarbeitszeit (10 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich) geleistet wird. Diese Zeitguthaben soll das 2,5fache der im Dienstvertrag vereinbarten Wochenarbeitszeit nicht überschreiten und soll am Ende des Durchrechnungszeitraumes ausgeglichen sein. Mehrstunden werden als Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen.
Überstunden – Als Überstunden werden jene Stunden bezeichnet, die über das Ausmaß der Mehrstunden hinausgehen (über die 10. Dienststunde täglich oder die 48. Dienststunde wöchentlich). Überstunden sind zuschlagspflichtig. Der Zuschlag beträgt 50 %.
Überstunden sind nach Möglichkeit zu vermeiden und bedürfen einer ausdrücklichen Anordnung der Dienstgeberin oder einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Dienstgeberin und Dienstnehmer/in. (vgl. Kollektivvertrag der Diözese Linz § 8 Abs. 2)
Bei Gleitzeit ohne Kernzeit werden auch jene Stunden als Überstunden gerechnet, die über das 2,5fache Wochenanstellungsausmaß bzw. am Ende des Durchrechnungszeitraums über das 1fache Wochenanstellungsausmaß hinausgehen.
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