Gesetzliche Änderungen bei Altersteilzeit

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Arbeiterkammer, Familie und Beruf, Sozialrecht veröffentlicht.

Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmer/-innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der Arbeitgeber/-innen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die Arbeitnehmer/-innen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

Im Frühling 2018 hat die Regierung Verschlechterungen bei der Altersteilzeit beschlossen, die mit 01.01.2019 wirksam werden. Von da an wird das Zugangsalter schrittweise angehoben – ab 2020 ist dann die Altersteilzeit für Frauen erst mit 55,5 und für Männer erst mit 60 Jahren möglich.

Hier(klick!) geht es zum gesamten Artikel, mit weiteren Infos zum Thema Altersteilzeit.

(Quelle: arbeiterkammer.at)

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