Bei Dienstort – oder Wohnortwechsel ist ein neues Ansuchen um Fahrtkostenzuschuss (Intranet klick!) und Pendlerpauschale – https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ – zu stellen. Der Zuschuss und die Pendlerpauschale werden automatisch eingestellt und erst in jenem Monat wieder berücksichtigt, in dem die Anträge gestellt werden.
Der Antrag auf Farhrtkostenzuschuss ist dem Newsletter als Anhang beigefügt.