In Österreich wurde das Pensionsrecht in den letzten Jahren durch zahlreiche sich gegenseitig überlagernde Pensionsreformen undurchschaubar geworden.
Doch ab 2014 wird das Pensionsrecht einfacher:
- Es werden die bisher erworbenen Ansprüche abgerechnet und in ein persönliches “Pensionskonto” gutgeschrieben.
- Ab 2014 erwirbt man dann für jedes weitere Versicherungsjahr einen Pensionsanspruch von 1,78% des versicherten Einkommens.
- Die Langzeitversichertenregelung bleibt bei um 2 Jahre erhöhtem Antrittsalter im Dauerrecht erhalten.
Die Arbeiterkammer hat ein Infopaket zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift geschnürt:
Pensionsrechner
Sind Sie schon von der Pensionsversicherung vom “Kontostand” auf Ihrem Pensionskonto informiert worden (“Kontoerstgutschrift”)? Nutzen Sie unseren Pensionsrechner, um abzuschätzen, wie hoch Ihre künftige Pension ausfallen könnte.
Hier geht’s zum AK Pensionsrechner
Kontoerstgutschrift verstehen
Sie haben den PVA-Brief zur Kontoerstgutschrift bekommen und würden gerne beim einen oder anderen Punkt nachfragen? Die interaktive Pensionskonto-Info der Arbeiterkammer erläutert Schlüsselbegriffe und Hintergründe.
Jetzt reinklicken und schlaumachen!
Für Gewerkschaftsmitglieder steht die neue Broschüre auch online (klick!) zur Verfügung.
(Quelle: GPA-djp.at)