Das neue Pensionskonto – Kontoerstgutschrift

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Arbeiterkammer, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

Das so genannte “Pensionskonto” steht für eine neue Form der Pensionsberechnung. Diese gilt nur für Menschen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden. Falls Sie vor 1955 geboren wurden, gilt für Sie weiterhin das alte Berechnungssystem ohne Pensionskonto.
Kontoerstgutschrift

Alle, die ab 1955 geboren wurden und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, bekommen von der Pensionsversicherungsanstalt eine Information zu ihrer Kontoerstgutschrift. Die Kontoerstgutschrift setzt aus allen Versicherungszeiten zusammen, die Sie bis zum 31. Dezember 2013 gesammelt haben. Sie bildet sozusagen das “Startkapital“ für Ihr Pensionskonto.

Die erste Zahl auf der ersten Seite des Infobriefes (hier rot eingeringelt) zeigt, wie hoch Ihr Pensionsguthaben derzeit ist:

Diesen Bruttobetrag erhalten Sie monatlich, wenn Sie bis zu Ihrem Pensionsantritt keine weiteren Pensionszeiten mehr erwerben. Sobald weitere Versicherungszeiten dazukommen, erhöht sich auch Ihre Pension. Sollten Sie Ihre Pension vorzeitig antreten, müssen Sie mit Abschlägen zu rechnen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Pension gehen müssen, gelten andere Bestimmungen!

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Auch der ÖGB hat in ÖGB aktuell vom Juni 2014 Informationen zusammengestellt, diese kannst du hier herunterladen: ÖGBaktuell – Pensionskonto

 

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