In der letzten Monatsaussendung von Pastorale Berufe wurde über den Pendlerrechner und das damit verbundene Pendlerpauschale informiert. Für unseren Betrieb ergeben sich daraus allerdings einige Fragen, die noch nicht alle beantwortet sind. Andere Unternehmen sind noch etwas zurückhaltend bezüglich der Berechnungen, da diese oft nicht nachvollziehbar sind. Wie aus den Medien zu erfahren ist hat die Volksanwaltschaft eine Prüfung des umstrittenen Pendelrrechners eingeleitet.
Die Arbeiterkammer hat dazu weitere Informationen zusammengestellt:
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 291 € abgegolten, der mit der Lohnabrechung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und ab 2013 auch einen “Pendlereuro” geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.
Ab 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend, ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis ist … weiterlesen.