Ab Jänner 2014 ist Pflegezeit ermöglicht

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeiterkammer veröffentlicht.

Ab 1. Jänner 2014 wird es einfacher Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen. Ab dann besteht nämlich die gesetzliche Möglichkeit, für die Pflege/Betreuung naher Angehöriger mit der/dem Arbeitgeber/-in eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit  zu vereinbaren. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine für die Arbeitnehmer/-innen beitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung.  Hier findest du weiterführende Informationen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.