Ab 1. Jänner 2014 wird es einfacher Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen. Ab dann besteht nämlich die gesetzliche Möglichkeit, für die Pflege/Betreuung naher Angehöriger mit der/dem Arbeitgeber/-in eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine für die Arbeitnehmer/-innen beitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung. Hier findest du weiterführende Informationen.