Bildungsteilzeit – neu ab 1. Juli 2013

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht veröffentlicht.

Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist ab 1. Juli 2013 möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz ist: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt. Hier gehts weiter.

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

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