Alle jene die ab dem 1.1.1955 geboren sind und bis zum 31.12.2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, erhalten eine Kontoerstgutschrift. Alle bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten werden zusammengeführt und als Kontoerstgtuschrift ins neue Pensionskonto übertragen. Mit einem Schreiben (das manche bereits erhalten haben) werden die Versicherten gebeten diese Kontoerstgutschrift zu überprüfen, ob alle Versicherungszeiten auch tatsächlich ausgewiesen sind. Fehlende Zeiten sollen unbedingt über das beigelegte Formular an die Pensionsversicherungsanstalt gemeldet werden. Damit ist gewährleistet, das alle geleisteten Beiträge auch im neuen Pensionskonto berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen zum Thema Pension, hat die Pensionsversicherungsanstalt zusammengestellt und stehen hier zum Download oder zum Bestellen bereit.
Die Broschüre “Pensionsrecht” der Arbeiterkammer informiert über den aktuellen Stand der Rechtslage rund um die Pension. Du kannst diese hier herunterladen.