Der ÖGB hat wichtige Veränderungen für ArbeiternehmerInnen im Jahr 2013 zusammengestellt:
Pflegefreistellung
Auch leiblichen Eltern, die nicht im  gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, steht künftig pro Jahr eine  Woche „Pflegeurlaub“ zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf  Jahre alt ist). Auch Partner in sogenannten „Patchwork“-Familien können  die Freistellung in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht  leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind  leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Außerdem gilt das  Recht auf Pflegefreistellung für eine Woche auch bei Begleitung ins  Krankenhaus für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr.
Pendlerpauschale
Pro gefahrenem Kilometer bekommt man vom  Finanzamt künftig einen Euro als Absetzbetrag zurück. Beträgt der  (einfache) Arbeitsweg 30 Kilometer, erhält man pro Jahr 60 Euro vom  Finanzamt zurück bzw. zahlt man um diesen Betrag weniger Steuern. Auch  wer nicht jeden Tag pendelt, profitiert ab 2013: Ab einem Pendel-Tag pro  Woche kann man ein Drittel der vollen Pauschale bekommen, bei zwei  Fahrtagen zwei Drittel, ab drei Tagen steht die gesamte Pauschale zu.
Auch neu: Wer aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlt und daher bisher nicht von der Pendler-Pauschale erfasst war, bekommt einen erhöhten Pendler-Zuschlag: Diese Negativ-Steuer beträgt pro Jahr maximal 290 Euro (bisher 141 Euro). Und: Arbeitgeber können (freiwillig) ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Tickets für den öffentlichen Verkehr bezahlen. Der Staat verzichtet für diesen Teil des Lohns auf den Anteil der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben.
Diese Reform soll rückwirkend ab 1. Jänner 2013 gelten.
Pensionen
Für die Korridorpension werden ab 1. Jänner 38 Versicherungsjahre (statt  bisher 37,5) benötigt. Aufgrund des Tätigkeitsschutzes wird es ab 2013  erst mit 58 Jahren möglich sein, in Invaliditätspension oder  Berufsunfähigkeitspension zu gehen. Derzeit kann man ab dem 57.  Lebensjahr in Pension gehen, wenn man der Tätigkeit, die man in den  letzten 15 Jahren zehn Jahre ausgeübt hat, nicht mehr nachgehen kann.
Altersteilzeit
Die Laufzeit wird für neue Vereinbarungen  ab 1. Jänner auf maximal fünf Jahre verkürzt. Der Antritt der  Blockvariante wird gefördert nur mehr möglich sein, wenn der Betrieb  eine Ersatzkraft oder einen Lehrling einstellt. Gleich bleibt das  Mindestalter für die Altersteilzeit: für Männer 58 Jahre und für Frauen  53 Jahre. 
Notstandshilfe
Wegen der Anrechnung des Partnereinkommens fallen viele  Langzeitarbeitslose, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld  haben, auch um die Notstandshilfe um. Bei der Regierungsklausur im  November wurden die generelle Anhebung des Anrechnungsfreibetrags um 80  Euro monatlich und eine jährliche Valorisierung beschlossen. Für viele  Betroffene, vor allem für Frauen, bedeutet das eine um bis zu 80 Euro  höhere Notstandshilfe. (Voraussichtlich ab 1. Juli 2013.)
Pensionskassen
Wesentlicher Eckpunkt der Novelle zum Pensionskassengesetz ist die  Einführung eines stabilen Versicherungsmodells, der sogenannten  Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Sicherheits-VRG). Eine  konservative Veranlagung der Beiträge soll Stabilität und Sicherheit  für die Betriebspensionen bringen. Außerdem wird diese Pension in ihrer  Anfangshöhe von der Pensionskasse garantiert, das heißt, sie kann nicht  unter die Höhe der erstmals ausbezahlten Pension sinken.
Bauspar-Prämie
Bausparer erhalten auch für 2013 nur mehr die halbe staatliche Prämie:  1,5 Prozent, das bedeutet bei der maximalen jährlichen Einzahlungssumme  von 1.200 Euro nur noch 18 Euro statt 36 Euro. Auch die an die  Bausparprämie gekoppelte Förderung der Zukunftsvorsorge halbiert sich. 
Unisex-Tarife bei Versicherungen
Verschiedene Versicherungsprämien für Männer und Frauen gehören in der  EU der Vergangenheit an. Seit 21. Dezember 2012 dürfen die  Versicherungen nur mehr Unisex-Tarife anbieten. Frauen müssen daher  künftig höhere Prämien für Unfall- und reine Ablebensversicherungen  zahlen. Bisher waren diese günstiger, weil Frauen weniger oft  verunfallen und länger leben. Für Männer verteuern sich voe allem  Rentenversicherungen, für die Frauen aufgrund ihrer höheren  Lebenserwartung bei gleicher Leistung bisher mehr zahlen mussten.
LeiharbeiterInnen
Aufgrund einer EU-Richtlinie musste das österreichische  Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet werden. Nun müssen  Überlasser ihre ArbeitnehmerInnen spätestens 14 Tage im Vorhinein über  das Ende eines Einsatzes informieren, wenn sie länger als drei Monate  überlassen waren. Damit ist endlich Schluss mit der Praxis, Kolleginnen  und Kollegen heute darüber zu informieren, dass sie morgen nicht mehr  gebraucht werden.
Verbesserungen gibt es auch bei der Gleichstellung mit den Stammbelegschaften, zum Beispiel in der Kantine, bei Sozialleistungen und Betriebspensionen. Wenn im Einsatzbetrieb verkürzte Arbeitszeiten gelten oder Pausen bezahlt werden, wenn es zusätzliche Urlaubstage gibt, dann gilt dies künftig auch für die LeiharbeiterInnen. Jede beim Kunden frei werdende Stelle muss ab 1. Jänner 2013 im Betrieb öffentlich ausgeschrieben werden – und zwar ausdrücklich so, dass LeiharbeiterInnen dazu Zugang haben.
Bauarbeiter
Als Schlechtwetter am Bau gilt künftig ausdrücklich nicht nur Regen,  Schnee und Frost, sondern auch Hitze. Das ist insofern bedeutend, als  Bauarbeiter bei Schlechtwetter frei bekommen und der Verdienstentgang zu  60 Prozent abgegolten wird.
Tourismus-Beschäftigte
In Zukunft werden Mitarbeiterunterkünfte  bis 30 m2 – unabhängig von ihrer Ausstattung – steuerfrei sein. Bei  Wohnräumen zwischen 30 und 40 m2 wird ein Abschlag vom Sachbezug für die  typischerweise saisonalen Unterkünfte in Höhe von 35 Prozent zur  Anwendung kommen.
Studiengebühren
LangzeitstudentInnen zahlen ab dem  Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-BürgerInnen  726,72 Euro. Die Studienförderung wird ausgebaut: Durch die Erhöhung der  Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten ca. 20.000  Studienbeihilfe-BezieherInnen höhere Stipendien. Konkret steigt ihre  Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr.
Jugend- und Lehrlingscoaching
Das in Wien, Salzburg und der Steiermark erprobte Jugendcoaching wird  bundesweit ausgerollt. BetreuerInnen nehmen sich der Jugendlichen ab der  neunten Schulstufe an, die weder in Ausbildung sind noch arbeiten.  Ebenfalls ein Ausbau ist beim Lehrlingscoaching geplant, das sich an  Personen richtet, die in geförderten Maßnahmen wie zum Beispiel  Implacementstiftungen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden  oder die Lehre abgebrochen haben und diese nun beenden möchten. Für sie  soll es die Möglichkeit geben, als ordentliche SchülerInnen die  Berufsschule zu besuchen und damit die gesamte duale Lehrausbildung  erfolgreich abzuschließen. 
(Quelle: www.oegb.at)
