Der ÖGB hat wichtige Veränderungen für ArbeiternehmerInnen im Jahr 2013 zusammengestellt:
Pflegefreistellung
Auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, steht künftig pro Jahr eine Woche “Pflegeurlaub” zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch Partner in sogenannten “Patchwork”-Familien können die Freistellung in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Außerdem gilt das Recht auf Pflegefreistellung für eine Woche auch bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr.
Pendlerpauschale
Pro gefahrenem Kilometer bekommt man vom Finanzamt künftig einen Euro als Absetzbetrag zurück. Beträgt der (einfache) Arbeitsweg 30 Kilometer, erhält man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt zurück bzw. zahlt man um diesen Betrag weniger Steuern. Auch wer nicht jeden Tag pendelt, profitiert ab 2013: Ab einem Pendel-Tag pro Woche kann man ein Drittel der vollen Pauschale bekommen, bei zwei Fahrtagen zwei Drittel, ab drei Tagen steht die gesamte Pauschale zu.
Auch neu: Wer aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlt und daher bisher nicht von der Pendler-Pauschale erfasst war, bekommt einen erhöhten Pendler-Zuschlag: Diese Negativ-Steuer beträgt pro Jahr maximal 290 Euro (bisher 141 Euro). Und: Arbeitgeber können (freiwillig) ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Tickets für den öffentlichen Verkehr bezahlen. Der Staat verzichtet für diesen Teil des Lohns auf den Anteil der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben.
Diese Reform soll rückwirkend ab 1. Jänner 2013 gelten.
Pensionen
Für die Korridorpension werden ab 1. Jänner 38 Versicherungsjahre (statt bisher 37,5) benötigt. Aufgrund des Tätigkeitsschutzes wird es ab 2013 erst mit 58 Jahren möglich sein, in Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension zu gehen. Derzeit kann man ab dem 57. Lebensjahr in Pension gehen, wenn man der Tätigkeit, die man in den letzten 15 Jahren zehn Jahre ausgeübt hat, nicht mehr nachgehen kann.
Altersteilzeit
Die Laufzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner auf maximal fünf Jahre verkürzt. Der Antritt der Blockvariante wird gefördert nur mehr möglich sein, wenn der Betrieb eine Ersatzkraft oder einen Lehrling einstellt. Gleich bleibt das Mindestalter für die Altersteilzeit: für Männer 58 Jahre und für Frauen 53 Jahre.
Notstandshilfe
Wegen der Anrechnung des Partnereinkommens fallen viele Langzeitarbeitslose, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben, auch um die Notstandshilfe um. Bei der Regierungsklausur im November wurden die generelle Anhebung des Anrechnungsfreibetrags um 80 Euro monatlich und eine jährliche Valorisierung beschlossen. Für viele Betroffene, vor allem für Frauen, bedeutet das eine um bis zu 80 Euro höhere Notstandshilfe. (Voraussichtlich ab 1. Juli 2013.)
Pensionskassen
Wesentlicher Eckpunkt der Novelle zum Pensionskassengesetz ist die Einführung eines stabilen Versicherungsmodells, der sogenannten Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Sicherheits-VRG). Eine konservative Veranlagung der Beiträge soll Stabilität und Sicherheit für die Betriebspensionen bringen. Außerdem wird diese Pension in ihrer Anfangshöhe von der Pensionskasse garantiert, das heißt, sie kann nicht unter die Höhe der erstmals ausbezahlten Pension sinken.
Bauspar-Prämie
Bausparer erhalten auch für 2013 nur mehr die halbe staatliche Prämie: 1,5 Prozent, das bedeutet bei der maximalen jährlichen Einzahlungssumme von 1.200 Euro nur noch 18 Euro statt 36 Euro. Auch die an die Bausparprämie gekoppelte Förderung der Zukunftsvorsorge halbiert sich.
Unisex-Tarife bei Versicherungen
Verschiedene Versicherungsprämien für Männer und Frauen gehören in der EU der Vergangenheit an. Seit 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherungen nur mehr Unisex-Tarife anbieten. Frauen müssen daher künftig höhere Prämien für Unfall- und reine Ablebensversicherungen zahlen. Bisher waren diese günstiger, weil Frauen weniger oft verunfallen und länger leben. Für Männer verteuern sich voe allem Rentenversicherungen, für die Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung bei gleicher Leistung bisher mehr zahlen mussten.
LeiharbeiterInnen
Aufgrund einer EU-Richtlinie musste das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet werden. Nun müssen Überlasser ihre ArbeitnehmerInnen spätestens 14 Tage im Vorhinein über das Ende eines Einsatzes informieren, wenn sie länger als drei Monate überlassen waren. Damit ist endlich Schluss mit der Praxis, Kolleginnen und Kollegen heute darüber zu informieren, dass sie morgen nicht mehr gebraucht werden.
Verbesserungen gibt es auch bei der Gleichstellung mit den Stammbelegschaften, zum Beispiel in der Kantine, bei Sozialleistungen und Betriebspensionen. Wenn im Einsatzbetrieb verkürzte Arbeitszeiten gelten oder Pausen bezahlt werden, wenn es zusätzliche Urlaubstage gibt, dann gilt dies künftig auch für die LeiharbeiterInnen. Jede beim Kunden frei werdende Stelle muss ab 1. Jänner 2013 im Betrieb öffentlich ausgeschrieben werden – und zwar ausdrücklich so, dass LeiharbeiterInnen dazu Zugang haben.
Bauarbeiter
Als Schlechtwetter am Bau gilt künftig ausdrücklich nicht nur Regen, Schnee und Frost, sondern auch Hitze. Das ist insofern bedeutend, als Bauarbeiter bei Schlechtwetter frei bekommen und der Verdienstentgang zu 60 Prozent abgegolten wird.
Tourismus-Beschäftigte
In Zukunft werden Mitarbeiterunterkünfte bis 30 m2 – unabhängig von ihrer Ausstattung – steuerfrei sein. Bei Wohnräumen zwischen 30 und 40 m2 wird ein Abschlag vom Sachbezug für die typischerweise saisonalen Unterkünfte in Höhe von 35 Prozent zur Anwendung kommen.
Studiengebühren
LangzeitstudentInnen zahlen ab dem Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-BürgerInnen 726,72 Euro. Die Studienförderung wird ausgebaut: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten ca. 20.000 Studienbeihilfe-BezieherInnen höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr.
Jugend- und Lehrlingscoaching
Das in Wien, Salzburg und der Steiermark erprobte Jugendcoaching wird bundesweit ausgerollt. BetreuerInnen nehmen sich der Jugendlichen ab der neunten Schulstufe an, die weder in Ausbildung sind noch arbeiten. Ebenfalls ein Ausbau ist beim Lehrlingscoaching geplant, das sich an Personen richtet, die in geförderten Maßnahmen wie zum Beispiel Implacementstiftungen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden oder die Lehre abgebrochen haben und diese nun beenden möchten. Für sie soll es die Möglichkeit geben, als ordentliche SchülerInnen die Berufsschule zu besuchen und damit die gesamte duale Lehrausbildung erfolgreich abzuschließen.
(Quelle: www.oegb.at)