ELGA – Fragen und Antworten

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Was haben die PatientInnen von der elektronischen Gesundheitsakte?

Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die am 13. November 2012 vom Nationalrat beschlossen wurde, sollen künftig Befunde und andere gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert und für ÄrztInnen (und andere Gesundheitsdienstleister) sowie die PatientInnen selbst abrufbar sein. Die E-Card des Versicherten dient dabei als Schlüssel: Wird sie ins Lesegerät gesteckt, erhält die Ärztin/der Arzt für vier Wochen Zugriff auf die Befunde dieser einen Person. Die Daten werden nicht zentral gespeichert. Vorgesehen ist eine “Opt out”-Regelung: PatientInnen können aus ELGA aussteigen.

ELGA kann Leben retten
Von ELGA werden sowohl die PatientInnen als auch das Gesundheitssystem profitieren, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: “Dem System bleiben Kosten durch doppelt durchgeführte Untersuchungen erspart, und die PatientInnen werden vor gefährlichen Medikamentencocktails geschützt. ELGA kann also im Extremfall Leben retten.”

Bei ELGA handelt es sich um einen Meilensein für das Gesundheitssystem. “Jedes Röntgen, das nicht noch einmal gemacht werden muss, weil sie ohnehin bereits durchgeführt worden sind und weil die entsprechenden Daten ohnehin in ELGA abrufbar sind, erspart den PatientInnen die Strahlenbelastung und den Zeitaufwand, und dem Gesundheitssystem die Kosten”, sagt Achitz.

Fragen und Antworten zu ELGA:

Um welche Daten und Befunde geht es?
Zunächst werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie eine Medikamentenübersicht abrufbar sein, weitere (Notfalldaten, Anamnese, Impfpass, Patientenverfügungen) sollen folgen.

Wer muss an ELGA teilnehmen?
Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.

Für PatientInnen hingegen gibt es eine “Opt out”-Regelung: Sie können aus der Elektronischen Gesundheitsakte aussteigen.

Was haben die PatientInnen davon?
Es werden weniger Untersuchungen (z. B. Röntgen) doppelt durchgeführt werden als derzeit, weil die Ärztinnen und Ärzte auf bereits vorhandene Ergebnisse (z. B. Röntgenbilder) zugreifen können. Durch die E-Medikation, die sich im Testbetrieb bewährt hat und die nun ein Teil von ELGA werden soll, wird der Computer sofort Alarm schreien, wenn ein verschriebenes Medikament Wechselwirkungen mit einem anderen eingenommenen Präparat auslösen könnte.

Bernhard Achitz: “Dadurch werden vor allem ältere und chronisch Kranke vor gefährlichen Medikamentencocktails bewahrt. ELGA kann also im Extremfall Leben retten.” Das könne aber naturgemäß nur funktionieren, wenn alle Ärztinnen und Ärzte an ELGA teilnehmen.

Wie steht es um die Datensicherheit?
Das Gesundheitsministerium sieht sie durch höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. Bernhard Achitz: “Dadurch sind die Daten in ELGA viel sicherer als heute, wo viele ÄrztInnen Befunde einfach unverschlüsselt per E-Mail herumschicken.” Auf die Daten der PatientInnen können nur die behandelnden Gesundheitsdiensteanbieter – also zum Beispiel der eigene Arzt/die eigene Ärztin und nicht alle Ärzte zugreifen.

Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch nicht möglich sein. PatientInnen können einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen. Alle Zugriffe sollen protokolliert werden.

PatientInnen können damit sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch von ELGA-Daten drohen Strafen. “Der ÖGB wird sich naturgemäß besonders dafür einsetzen, dass Arbeitgeber, die an Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten herankommen wollen, auch tatsächlich verfolgt und bestraft werden”, kündigt Achitz an.

Wann startet ELGA?
Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle PatientInnen Zugang zu ELGA haben, ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle VertragsärztInnen und Apotheken (im Rahmen der E-Medikation) und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die ZahnärztInnen. (Quelle: betriebsraete.at)

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