GPA-djp begrüßt Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

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“Mit der Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nimmt eine langjährige Forderung der GPA-djp jetzt konkrete Formen an”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier die Novelle des Datenschutzgesetzes: “Die konkrete Ausgestaltung dieser Funktion, die unter anderem Weisungsungebundenheit, Kündigungsschutz, eine Mindestfunktionsperiode sowie ein klar umrissenes Aufgabengebiet und eine Kundmachungspflicht gegenüber der Datenschutzkommission (DSK) inkludiert, entspricht durchaus den Vorstellungen der GPA-djp, weil sie im Sinne der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung ist.”

Mehr Qualitätssicherheit, weniger Verwaltungsaufwand

Die Installierung eines Datenschutzbeauftragten schaffe nicht nur mehr Qualitätssicherheit, damit werde auch der Verwaltungsaufwand reduziert, erklärt Katzian: “Hat ein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten, der das erledigt, müssen nämlich alle Datenanwendungen an das Datenverarbeitungsregister gemeldet werden.”

Kritikpunkt: Ausdrückliche Zustimmung ersetzt Vorab-Kontrolle

Die GPA-djp sieht die Novelle aber nicht nur mit einem lachenden, sondern auch mit einem weinenden Auge, ergänzen die GPA-djp Datenschutzexpertinnen Clara Fritsch und Claudia Kral-Bast: “Einer unserer Kritikpunkte ist es, dass eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen nunmehr zum gänzlichen Entfall der Vorab-Kontrolle führen soll. Die ungleichen Machtverhältnisse im Arbeitsleben bedeuten natürlich ein Abhängigkeitsverhältnis, man kann also nicht von einer Freiwilligkeit bei der Einigung reden. Wir plädieren vielmehr dafür, im Arbeitsverhältnis die individuelle Einwilligung nicht als legale Voraussetzung für die Verwendung personenbezogener Daten zuzulassen.” In diesem Sinne stehe man auch dem geplanten Entfall der Vorab-Kontrolle bei Video-Überwachungen kritisch gegenüber.

Wildwuchs bei Videoüberwachung befürchtet

“Die gelebte betriebliche Praxis zeigt, dass Video-Kameras zu den beliebtesten Instrumenten der MitarbeiterInnen-Überwachung zählen. Die einfache Handhabung und Verfügbarkeit dieser Technik, verführen ohnehin schon zu einem sehr breiten – und nicht immer sachlich gerechtfertigten – Einsatz. In den wesentlichsten Branchen existiert zur Videoüberwachung ohnedies schon eine erleichterte Anwendung in Form der Standardanwendung”, erklären Fritsch und Kral-Bast. Die GPA-djp regt daher in diesem Zusammenhang an, dass es bei den geltenden Standardanwendungen bleibt: “Die Genehmigungspflicht soll bei einer Aufbewahrungspflicht von mehr als 72 Stunden erhalten bleiben, sonst ist ein regelrechter Wildwuchs zu befürchten.”

Wichtiger Schritt mit Korrekturbedarf

“In diesem Sinne sehen wir die jetzt vorliegende Novelle des Datenschutzgesetzes als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der allerdings noch einiger Korrekturen bedarf”, fasst Katzian abschließend zusammen. (Quelle: GPA-djp.at)

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