Sozialstammtisch zum Thema Solidarische Gesellschaft am Beispiel Pensionen

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Diözese Linz veröffentlicht.

Referent_HP„Auch die heute Jungen werden eine sichere öffentliche Pension bekommen!“ war eine der Kernaussagen von Mag. Franz Röhrenbacher beim 102. Offenen Sozialstammtisch am 22. Mai 2012 im Cardijn Haus in Linz. Röhrenbacher ist Experte für das Pensionssystem, denn er ist derzeit der Direktor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Oberösterreich.

Würden wir in Österreich alle Ausgaben, die in private Pensionssysteme eingezahlt werden (ca. 3 Milliarden Euro) und die staatlichen Förderungen, die in dieses System gehen (etwa 1,3 Milliarden Euro) in das öffentlich System fließen lassen, dann wäre dieses ausgeglichen und würde keine weiteren staatlichen Zuschüsse mehr brauchen. Was auch der viel effizientere Weg wäre. Immerhin arbeitet die PVA mit einem Verwaltungsaufwand von nur 1,9% des Umsatzes während es private Versicherer auf bis zu 20% Verwaltungsaufwand durch Werbung, Vermarktung etc. bringen und dabei auch noch hohe Gewinne erwirtschaften bzw. für ihre AktionärInnen erwirtschaften müssen.

Grundlage Generationenvertrag
Die Grundlage für das öffentliche Pensionssystem ist der Generationenvertrag. Röhrenbacher sieht darin jedoch mehr als das Schlagwort „Die Alten liegen den Jungen auf der Tasche“. Betrachtet man das Lebenseinkommen eines Menschen, so lassen sich 3 Lebensphasen ausmachen: Kindheit und Jugend, die Zeit der Ausbildung also. Hier werden die Fähigkeiten erworben, die im Erwerbsleben benötigt werden. Das Erwerbsleben, in dem das Lebenseinkommen erarbeitet wird. Und schließlich der Lebensabend.
In einem solidarischen System, das die Gesellschaft als Ganzes in den Blick nimmt, sichern damit die Erwerbstätigen gemeinsam das Leben und die Bedürfnisse der Jungen, z.B. im Bildungssystem, und der Alten, z.B. im Pensionssystem.
Ein solches System wird dann als gerecht empfunden, wenn diejenigen, die Beiträge leisten auch davon ausgehen können, dass sie selbst eine Absicherung erhalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht.
Dieses Vertrauen ist jedoch „leider beinahe zerstört worden“, so Röhrenbacher. Bis in die 70er Jahre wurde das öffentliche Pensionssystem weiter ausgebaut. Dann folgte eine lange Phase der Verschlechterungen im Zeichen der jeweils kurzfristiger Budgetsanierungen.
Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile 2/3 der 14-24jährigen in Österreich glauben, dass die staatliche Pension für ihr Leben im Alter nicht mehr reichen wird. Die Hälfte davon glaubt gar, überhaupt keine Pension mehr zu bekommen. Ein Szenario, dass für Röhrenbacher so nicht eintreten wird.

Es funktioniert, wenn wir es wollen
Derzeit beträgt der Deckungsgrad der ASVG-Pensionen, also jene der unselbständig Beschäftigten, 85%. Aus dem Staatshaushalt werden 15% zugeschossen.
Darin sind aber auch sinnvolle Sozialleistungen enthalten, etwa die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten, Krankenständen und Kinderbetreuung auf die Pensionszeiten. Ohne diese läge der Deckungsgrad bei über 90%.
Und würden die privaten und staatlichen Ausgaben für private Pensionsversicherungen ins staatliche System fließen, wäre dieses ohne weitere Staatsausgaben ausgeglichen, wie oben bereits erwähnt.
Damit wird klar: „Die öffentlichen Pensionen sind finanzierbar, wenn wir es wollen“, so Röhrenbacher.
Auch in der Zukunft hängt die Leistungsfähigkeit des staatlichen Pensionssystems nicht nur von der Bevölkerungsentwicklung ab, also davon, wie viele PensionsbezieherInnen auf wie viele Werktätige kommen.
Viel ausschlaggebender ist die Frage, wie viele Menschen sind tatsächlich in Beschäftigung, wie können ältere Menschen länger in Beschäftigung gehalten werden und wie sind die Beiträge gestaltet.
Die maßgeblichen Prognosen bis ins Jahr 2030 zeigen, dass in den kommenden 30 Jahren das Pensionssystem ungefähr die Mehrbelastung aushalten wird müssen, die es in den 30 Jahren von 1970 bis 2000 ausgehalten hat.

In der auf den Vortrag folgenden Publikumsdiskussion wurde mehrmals das Thema prekäre Beschäftigung angesprochen: Mehr und mehr Menschen arbeiten in relativ ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, unfreiwillig Teilzeit, als sogenannte freie DienstnehmerInnen, deren Honorare für eine Selbstversicherung kaum ausreichen etc. Diese zahlen also kaum ins aktuelle System ein und erwerben auch für sich selbst keine ausreichenden Ansprüche.
Auch Röhrenbacher sieht darin ein bislang ungelöste Aufgabe des Sozialstaates.
Es wäre dringliche Aufgabe der Politik, Lösungen dafür zu suchen.

(Quelle: dioezese-linz.at, Bildnachweis: Tüchlberger)

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