… und dazu findest du hier einiges Wissenswertes. Die rechtliche Basis bildet das Urlaubsgesetz unter § 4 ist dort folgendes nachzulesen: “Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.” Ein sogenanntes in den “Urlaub schicken” durch den Arbeitgeber ist daher unzulässig.
Die Arbeiterkammer hat eine Broschüre zusammengestellt, in der die wichtigsten Informationen zum Thema Urlaub zusammengesfasst sind. Du kannst sie bei der AK OÖ bestellen oder einfach gleich hier herunterladen. Weiter Informationen zu diesem Thema hat auch die die GPA-djp zusammengestellt, die du hier abrufen kannst. Für weitere Fragen stehen dir wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung.
Pingback: » Urlaubsplanung jetzt … Betriebsrat Diözese Linz/Pastorale Berufe
Pingback: » Urlaub – wohin geht die Reise …? Betriebsrat Diözese Linz/Pastorale Berufe