Infos zum Krankenstand

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

In unserem Betrieb gilt die Regelung, dass für die ersten drei Krankenstandstage keine ärztliche Bestätigung notwendig ist (siehe auch Formular Abwesenheitsmeldung Krankheit). Da jedoch niemand im Vorhinein sagen kann, wie lange der Krankenstand dauern wird, ist es sinnvoll gleich am ersten Tag einen Arzt/eine Ärztin aufzusuchen. Eine rückwirkende Krankmeldung ist meist nicht möglich. (siehe auch “Anstatt langer Reden 26”)



Weitere Infos zum Thema Krankenstand findest du auch hier.

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