Bildungskarenz – Arbeitspause für Weiterbildung

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Bild: Iwan GabovitchDie Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeits- verhältnis aufzulösen.

Weitere Informationen dazu findest du hier.

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